Gesetzliche Pflicht beim Heizungstausch – wir liefern alle erforderlichen Nachweise und Lösungen
Wer in Baden-Württemberg eine bestehende Heizung erneuert, ist gesetzlich verpflichtet, mindestens 15 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien oder alternative Maßnahmen zu decken. Diese Vorgabe ist im Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG BW) geregelt – und betrifft sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude.
Wir übernehmen für Sie die rechtssichere Nachweisführung, beraten zur Auswahl geeigneter Erfüllungsoptionen und erstellen alle erforderlichen Dokumente – inklusive Sanierungsfahrplan, Energieausweis oder Fachunternehmererklärung.
Wann gilt das EWärmeG?
Das Gesetz gilt für:
- bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude
- sobald eine zentrale Heizungsanlage vollständig ersetzt wird
- z. B. bei Austausch von Ölheizung, Gasheizung, Biomasse- oder Nachtspeicheranlage
Die Anforderungen müssen spätestens 18 Monate nach Einbau der neuen Heizung erfüllt und nachgewiesen werden.
✅ Welche Erfüllungsoptionen gibt es?
Sie haben verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe. Wir helfen Ihnen, die wirtschaftlich und technisch sinnvollste Kombination zu wählen – unter Berücksichtigung aller Fördermöglichkeiten.
Beispiele für anrechenbare Maßnahmen:
- Einsatz erneuerbarer Energien: z. B. Solarthermie, Holzheizung, Wärmepumpe
- Einzelmaßnahmen: Dämmung, Fenstererneuerung, Heizungsoptimierung
- Sanierungsfahrplan (iSFP) mit Anrechnung von 5 %
- Kombination mehrerer Teilerfüllungsoptionen
- Photovoltaik
Unsere Leistungen
Wir bieten:
- Rechtssichere Nachweisführung nach EWärmeG
- Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zur Teilerfüllung
- Berechnung & Dokumentation von Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Fenster)
- Fachunternehmererklärungen nach § 9 EWärmeG
- Verbrauchs- oder Bedarfsausweise als Basisdokument
- Beratung zur Kombination mit BEG-Förderprogrammen
⚠️ Fristen & Pflichten nicht verpassen
Nach Einbau der neuen Heizung: 18 Monate Frist für Umsetzung + Nachweis
Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder bis zu 15.000 €
Achtung: Das EWärmeG gilt zusätzlich zu den Bundesanforderungen (GEG)!
📞 Jetzt EWärmeG-Nachweis erstellen lassen
Wir begleiten Sie durch alle Schritte – von der Beratung bis zur Nachweiserstellung. Profitieren Sie von unserer Erfahrung, individuellen Planung und der Möglichkeit, Maßnahmen mit Förderprogrammen zu verknüpfen.
📍 Becker Bartenbach PartGmbB – Architekten | Ingenieure | Energieberater
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📞 07131 / 2792191
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