EWärmeG Nachweise: Ihre Lösung zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen

EWärmeG

Gesetzliche Pflicht beim Heizungstausch – wir liefern alle erforderlichen Nachweise und Lösungen


Wer in Baden-Württemberg eine bestehende Heizung erneuert, ist gesetzlich verpflichtet, mindestens 15 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien oder alternative Maßnahmen zu decken. Diese Vorgabe ist im Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG BW) geregelt – und betrifft sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude.


Wir übernehmen für Sie die rechtssichere Nachweisführung, beraten zur Auswahl geeigneter Erfüllungsoptionen und erstellen alle erforderlichen Dokumente – inklusive Sanierungsfahrplan, Energieausweis oder Fachunternehmererklärung.


Wann gilt das EWärmeG?

Das Gesetz gilt für:

  • bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude
  • sobald eine zentrale Heizungsanlage vollständig ersetzt wird
  • z. B. bei Austausch von Ölheizung, Gasheizung, Biomasse- oder Nachtspeicheranlage

Die Anforderungen müssen spätestens 18 Monate nach Einbau der neuen Heizung erfüllt und nachgewiesen werden.


Welche Erfüllungsoptionen gibt es?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe. Wir helfen Ihnen, die wirtschaftlich und technisch sinnvollste Kombination zu wählen – unter Berücksichtigung aller Fördermöglichkeiten.


Beispiele für anrechenbare Maßnahmen:

  • Einsatz erneuerbarer Energien: z. B. Solarthermie, Holzheizung, Wärmepumpe
  • Einzelmaßnahmen: Dämmung, Fenstererneuerung, Heizungsoptimierung
  • Sanierungsfahrplan (iSFP) mit Anrechnung von 5 %
  • Kombination mehrerer Teilerfüllungsoptionen
  • Photovoltaik 

Unsere Leistungen

Wir bieten:

  • Rechtssichere Nachweisführung nach EWärmeG
  • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zur Teilerfüllung
  • Berechnung & Dokumentation von Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Fenster)
  • Fachunternehmererklärungen nach § 9 EWärmeG
  • Verbrauchs- oder Bedarfsausweise als Basisdokument
  • Beratung zur Kombination mit BEG-Förderprogrammen

⚠️ Fristen & Pflichten nicht verpassen

Nach Einbau der neuen Heizung: 18 Monate Frist für Umsetzung + Nachweis


Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder bis zu 15.000 €


Achtung: Das EWärmeG gilt zusätzlich zu den Bundesanforderungen (GEG)!


📞 Jetzt EWärmeG-Nachweis erstellen lassen

Wir begleiten Sie durch alle Schritte – von der Beratung bis zur Nachweiserstellung. Profitieren Sie von unserer Erfahrung, individuellen Planung und der Möglichkeit, Maßnahmen mit Förderprogrammen zu verknüpfen.


📍 Becker Bartenbach PartGmbB – Architekten | Ingenieure | Energieberater

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📞 07131 / 2792191

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